Informationen zur Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft in der SpVgg Eschenau 1908 e.V. beginnt frühestens mit dem Tag, an dem die Beitrittserklärung beim Abteilungsleiter, Vorstand oder Schriftführer abgegeben wird. Jedes neue Mitglied muß eine separate Beitrittserklärung abgeben.

Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch elektronische Datenverarbeitung. Die personenbezogenen Daten der Mitglieder werden nach der EU-Datenschutzverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gespeichert. Details dazu entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzordnung, welche in der Geschäftsstelle eingesehen werden kann und auf unserer Vereins-Internetseite  zum Download bereitsteht.

Mitgliedschaft Minderjähriger
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können nur Mitglied des Vereins sein, wenn gleichzeitig mindestens ein volljähriger Erziehungsberechtiger Mitglied ist.

Allgemeine Jahresbeiträge:

  • Erwachsene über 18 Jahre:  47 €
  • Ehepartner:   36 €
  • Erstes Kind:   20 €
  • Zweites Kind:   20 €
  • Jedes weitere Kind:   frei
  • Ehrenmitglieder:   frei

Sonderbeiträge (Gewährung auf Antrag)

Familienbeitrag: gesamte Familie: 94 €
2 Erwachsene und Kinder im Verwandtschaftsgrad 1, mit gleicher Wohnanschrift.

Ermäßigte Beiträge: 20 €
Der ermäßigte Beitrag wird Mitgliedern gewährt, die in eine der folgenden Gruppen fallen und einen entsprechenden Nachweis vorgelegen können:

  • Schüler / Studenten / Azubis
  • Bundesfreiwilligendienst / Soziales Jahr
  • Behinderte
  • Rentner

In dem Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) inbegriffen.

Zahlung

Der Beitragseinzug erfolgt durch Abbuchungsverfahren über EDV zum 1. Oktober jeden Jahres. Abbuchungen sind nur mit Einzugsermächtigung von Girokonten möglich. Die Bankverbindungen des Vereins lauten:

  • Kreissparkasse Heilbronn IBAN: DE22 6205 0000 0013 6932 22
  • Volksbank Sulmtal IBAN: DE90 6206 1991 0055 9860 05

Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, haben einen Unkostenbeitrag in Höhe von 5,00 € zu entrichten und den Mitgliedsbeitrag bis spätestens 31. Oktober auf das oben aufgeführte Konto einzuzahlen. Bei Mahnungen werden Mahngebühren erhoben.

Änderungen

Änderungen der persönlichen Daten wie z.B. Anschriftenwechsel und Änderung der Bankverbindung sind unverzüglich mitzuteilen. Kosten die durch Versäumnis entstehen gehen zu Lasten des Mitglieds.

Austritt

Der Vereinsaustritt ist ausschließlich nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und muss spätestens bis zum 30. November schriftlich (per Post oder E-Mail) erklärt werden. Das austretende Mitglied ist zur Zahlung des Vereinsbeitrages bis zum Schluss des Kalenderjahres verpflichtet.